Fissurenversiegelung für die ersten Backenzähne

Etwa ab dem sechsten Lebensjahr zeigen sich bei Kindern hinter den letzten Milchzähnen die ersten bleibenden Backenzähne. Die Struktur ihrer Kauflächen wirkt dabei oft wie eine Landschaft aus kleinen Bergen und tiefen Tälern. Besonders in den Vertiefungen wird es für die Kleinen schwierig, die Zähne gründlich zu putzen. Zudem besitzt der Zahnschmelz jetzt noch wenig Widerstandskraft und so ergibt sich auf den neuen Zähnen ein deutlich erhöhtes Kariesrisiko. Eine Fissurenversiegelung in Ihrer Zahnarztpraxis Dr. Marlene Kreißel kann dem entgegenwirken.

Was passiert bei einer Fissurenversiegelung?

Am Anfang steht immer eine zahnärztliche Grunduntersuchung, denn die Backenzähne müssen absolut kariesfrei sein, damit die Versiegelung keine gefährlichen Bakterien einschließt. Anschließend erhalten die Backenzähne eine gründliche Reinigung, bevor der Zahnschmelz für die Versiegelung vorbereitet wird. Zur Vorbereitung gehört es auch, den Zahn mit kleinen Watterollen trockenzulegen. Erst dann wird flüssiger Kunststoff aufgetragen, der in die Vertiefungen fließt und sie auffüllt. Speziallicht beschleunigt die Aushärtung des Kunststoffs. Danach zeigt der Backenzahn eine wesentlich ebenmäßigere Oberfläche, wird abschließend noch poliert und erhält einen Schutzmantel aus Fluoridgel.

Mehr zur Fissurenversiegelung bei den ersten Backenzähnen und den Kosten

Der Kunststoff für die Fissurenversiegelung ist ein bewährtes, absolut verträgliches Material. Die abschließende Politur entfernt alle chemischen Rückstände, die beim Aushärten entstehen können. Es dauert nicht lange, um einen Backenzahn zu versiegeln. Das empfiehlt sich auf jeden Fall immer, wenn die Backenzähne starke Fissuren zeigen, Karies an anderen Zähnen schon aufgetreten oder das allgemeine Kariesrisiko erhöht ist. Später sollten die Versiegelungen etwa jedes halbe Jahr überprüft und gegebenenfalls nachversiegelt werden. Die Kosten für die Fissurenversiegelung bei den ersten Backenzähnen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen als Standardleistung im Rahmen der Kinderzahnheilkunde vollständig. Nur bei der eventuellen Versiegelung von weiteren Zähnen müssen die Eltern Kosten selbst tragen.

Geschrieben am: 01.10.2019 / Kategorien: Allgemein